Bezahlung und Honorar


 

Haustiere in Deutschland sind fast alle "Privatpatienten", denn Tier-Krankenversicherungen werden – obwohl die Tiermedizin immer aufwändiger und komplexer wird – nur wenig abgeschlossen. Wie in der Humanmedizin sind Tierärzte bei der Abrechnung ihrer Leistungen an strenge gesetzliche Regelungen gebunden.

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 15.08.2022 bildet die Grundlage für die Abrechnung der tierärztlichen Leistungen.

 

Arzneimittelanwendungen und -abgaben müssen nach Arzneimittelpreisverordnung abgerechnet werden. Dies soll zum einen Sie als Tierbesitzer vor überhöhten Preisen schützen, zum anderen uns eine Kalkulation ermöglichen, die unserer Kostenstruktur gerecht wird.

 

Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, bezahlen Sie bitte die erbrachten Leistungen unmittelbar im Anschluss an jede Behandlung bzw. bei Abholung Ihres Tieres.

Sie haben die Möglichkeit Ihre Rechnung per Barzahlung oder EC-Karte zu begleichen. Im Gegenzug erhalten Sie von uns eine detaillierte Aufstellung aller erbrachten Leistungen in Form einer Quittung.